Wir verstehen uns als Gemeinschaft der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern und des nichtlehrenden Personals. Unser Interesse ist es, unsere gemeinsame Arbeit in der Schule mit Freude und Erfolg zu tun. Dies kann nur in einer freundlichen Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und Toleranz, der Gewaltfreiheit und der Rücksichtnahme auf die Natur gelingen. Für uns ergeben sich daraus einige REGELN, auf deren Einhaltung wir unbedingt achten wollen:

 Umgang miteinander / Umgang mit den Räumlichkeiten unserer Schule

  1. In Konflikten wenden wir keine Gewalt an. Wir suchen das Gespräch und vermeiden es, uns gegenseitig abzuwerten oder mit Worten zu verletzen.
  2. Einrichtungsgegenstände, Geräte und Materialien unserer Schule behandeln wir sorgfältig und schonend. Auch das Eigentum anderer achten wir.
  3. Wir sorgen für Sauberkeit in unseren Klassenräumen und auf dem Schulgelände. Müll sortieren wir in die dafür vorgesehenen Behälter.
  4. Die Toiletten sind keine Spiel- und Aufenthaltsräume. Wir halten sie sauber und hindern niemanden daran, sie zu benutzen.

 Aufenthalt auf dem gesamten Schulgelände

  1. Im gesamten Gebäude verhalten wir uns ruhig und schubsen und drängeln nicht.
  2. Die großen Pausen verbringen wir auf dem Schulhof, Regenpausen nach Lautspre- cherdurchsage in den Klassen. Flure und Treppen sind keine Aufenthaltsbereiche. Zu bestimmten Zeiten können wir an einem offenen Angebot teilnehmen oder uns in den Freizeiträumen aufhalten.
  3. Auf dem Schulgelände wollen wir spielen, reden oder uns ausruhen ohne uns dabei zu behindern, zu belästigen oder zu gefährden. Für Ballspiele auf den Höfen sind nur Schaumstoffbälle erlaubt. Lediglich an den Ballkörben dürfen Basketbälle benutzt werden.
  4. Bei gutem Wetter darf auf dem Sportplatz gespielt werden. In jedem Fall vermeiden wir das Betreten der Beete und Anlagen, um die Pflanzen zu schützen.
  5. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, das Schulgelände während der Unterrichtszeit ohne Erlaubnis zu verlassen.
  6. Auf dem gesamten Schulgelände ist es nicht erlaubt zu rauchen.
  7. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Mitführen von Waffen, Waffenattrappen und Taschenmessern nicht erlaubt.
  8. Handyregelung: Mit dem Schulkonferenzbeschluss vom 25.06.2014 gilt eine neue Handyregelung. Siehe hierzu in die Schulvereinbarung und die entsprechende Han- dyregelung.
  1. Spätestens mit dem Schellen sitze ich auf meinem Platz. Nur mein Unterrichtsma- terial liegt auf dem Tisch.
  2. Wir begrüßen uns höflich.
  3. Ich verhalte mich ruhig und konzentriere mich auf den Unterricht, d.h. ich rede nicht mit meinen Mitschülerinnen/Mitschülern, ich gehe nur auf Anfrage durch die Klasse, ich esse und trinke nicht, kaue kein Kaugummi, ich werfe nicht mit Ge- genständen durch die Klasse.
  4. Der Tafeldienst sorgt für eine saubere Tafel.
  5. Kopfbedeckungen (Kappen) sind im Raum überflüssig.
  6. Gesprächsverhalten:
    • Ich höre aufmerksam zu.
    • Ich unterbreche andere nicht.
    • Ich zeige auf, wenn ich etwas sagen möchte.
    • Ich beschimpfe und beleidige niemanden.
  7. Die Lehrerin / der Lehrer beendet den Unterricht.
  8. Der Ordnungsdienst sorgt täglich für eine saubere Klasse.
  • Auf dem gesamten Schulgelände (Gebäude und Schulhof) sind Handys und andere technische Geräte grundsätzlich ausgeschaltet und nicht sichtbar. Auch das Musik- hören mit eigenen Geräten ist untersagt.
  • Ausnahmen: Oberstufenschüler dürfen in den Pausen das Handy in ihren Stammräumen und den davorliegenden Fluren benutzen. Auch im Oberstufenraum ist die Handynutzung erlaubt.
  • Das Handy darf mit Genehmigung der Lehrkraft benutzt werden.

 Maßnahmen bei Verstoß

  • Bei Verstoß gegen die Handyregelung wird das Handy im Sekretariat deponiert und darf erst nach Schulschluss dort abgeholt werden. Dies wird mit einem Stempel im WOP dokumentiert, den die Erziehungsberechtigten und der/die Klassenlehrer/in gegenzeichnen müssen.
  • Beim zweiten Verstoß wird das Handy nur dem Erziehungsberechtigten ausgehän- digt.
  • Bei einem weiteren Verstoß erfolgt ein Gespräch mit Eltern, Schülerin/Schüler und Klassenlehrerin/Klassenlehrer in dem verschärfte individuelle Maßnahmen festge- legt werden.

Schulbücher sind ein wesentlicher Bestandteil des Alltags an der Schule. Für die Bücher bekommt unsere Schule eine finanzielle Zuweisung des Landes NRW mit dem der Bedarf aller Bücher, unabhängig von der Preisentwicklung, gedeckt werden muss.

Das bedeutet, dass unsere Schule zunehmend weniger Geld für den Ersatz verschlissener und mutwillig zerstörter Bücher aufwenden kann.

Ein Schulbuch sollte mindestens  fünf Schuljahre benutzt werden können, bevor es ent- sorgt wird. Dazu muss es pfleglich behandelt werden!

Þ       Jedes Buch sollte nach Erhalt einen Umschlag erhalten, der entfernt werden kann, ohne dass die Innenseiten der Buchdeckel beschädigt werden.

Þ        Bücher sind in der Regel in der Schule im Fach und werden nur im Ausnahmefall mit nach Hause  genommen.

Sollte ein Schulbuch über das normale Maß hinaus beschädigt werden, müssen wir an Sie und euch herantreten und nach §49 Abs. 2 AschO Schadenersatz fordern. Dieses erledigt bei Bedarf das Büchereiteam/Frau Schauten. Dieses Geld kommt in eine Kasse der Schule, um beschädigte/nicht mehr verwendbare Bücher zu ersetzen

Befreiung/Entschuldigung/Attest

  • Die Teilnahme am Sport- und Schwimmunterricht ist Pflicht. Das gilt auch für Sportar- beitsgemeinschaften (AGs).
  • Für jegliche Sportstunden gilt grundsätzlich Anwesenheitspflicht!
  • Die Sportlehrkraft muss über Krankheiten (z.B. Allergien, Asthma, Diabetes, Herzfehler, etc.) informiert werden.
  • Elternentschuldigungen werden akzeptiert, wenn sie Datum, Dauer der Gültigkeit, Be- gründung und Unterschrift eines Erziehungsberechtigten enthalten und zu Beginn der Stunde vorgelegt werden.
  • In Ausnahmefällen ist das Nachreichen von Entschuldigungen gestattet.
  • Bei längerfristiger Sportunfähigkeit kann die Sportlehrkraft ein Elterngespräch und/ oder ärztliches Attest verlangen.
  • Passive Schülerinnen oder Schüler können z.B. als Helfer beim Geräteauf- und Abbau, Schiedsrichter, Hilfestellung, Protokollant, … in den Unterricht eingebunden werden.

Sportkleidung in der Sporthalle

  • Die Teilnahme am Sportunterricht ist nur in vollständiger, angemessener sowie funktionaler Sportkleidung möglich, das heißt mit Turnhemd oder T-Shirt, Turnhose oder Jogginghose, sowie Hallenturnschuhen (saubere Schuhe mit hellen Sohlen, keine Straßen- schuhe!). Ausnahmen können nur durch die Sportlehrkraft erteilt werden.
  • Für den Sportunterricht im Freien werden feste Turnschuhe benötigt.
  • Schmuck, Uhren und Armbänder müssen aus Sicherheitsgründen vor dem Sportunter- richt abgelegt werden (Verletzungsgefahr!). Dies gilt auch für Ohrringe und gepiercte Schmuckstücke (abkleben mit Tape ist möglich!).
  • Getragene Brillen müssen Kunststoffgläser enthalten. Bei Brillen mit echten Gläsern wird eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten verlangt bzw. sind Oberstufenschülerinnen und -schüler über das Verletzungsrisiko aufzuklären. Das Tragen spezieller Sportbrillen bietet einen besonderen Schutz vor Augenverletzungen.

Schwimmbekleidung und Regelungen für den Schwimmunterricht

  • Für den Schwimmunterricht werden Badehose/Badeanzug und Duschutensilien ge- braucht. Passive Schüler-/innen tragen Sportkleidung und Badeschlappen.
  • Badehosen müssen fest sitzen und dürfen in der Länge die Knie nicht überschreiten.
  • Für Schülerinnen gilt unter Berücksichtigung des Sicherheitsaspektes ein sogenanntes „Bikini-Verbot“. Es werden Badeanzüge empfohlen. Bei Unsicherheiten ist die Sportlehrkraft zu Rate zu ziehen.
  • Im Winter sollten die Schülerinnen und Schüler nach dem Schwimmen eine Mütze/ Kapuze tragen.
  • Hat ein Schüler/eine Schülerin seine/ihre Sportsachen vergessen, so kann die Lehrkraft diese in eine fremde Lerngruppe mit Aufgaben schicken. Dies ist auch bei erkrankten Schülerinnen oder Schülern möglich.

Verhalten in der Sporthalle

  • Wasser als Getränk kann in die Halle mitgenommen werden und ist an einem durch die Lehrkraft festgelegten Platz abzustellen. Glasflaschen sind nicht gestattet.
  • Aus Sicherheitsgründen darf der Hallenbereich während des Sportunterrichts nur nach Rücksprache und Erlaubnis der Lehrkraft verlassen werden.
  • Gegenstände, die nicht zum Sportunterricht gehören (z.B. Hefte, Bücher, Handys, …), dürfen nicht zum „Zeitvertreib“ auf der Bank mitgebracht werden.
  • Wertsachen sollten möglichst nicht mit zur Schule gebracht werden, können aber wäh- rend des Sportunterrichts in einer Kiste gesammelt und aufbewahrt werden. Es wird keinerlei Haftung für Wertgegenstände übernommen.

Unfälle im Sportunterricht

  • Sollte es trotz aller Vorsicht, Rücksichtnahme und Fairness doch zu einem Unfall kommen, so muss der Unfall umgehend im Sekretariat gemeldet werden.