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Schulsozialarbeit
1998 wurde Schulsozialarbeit an unserer Schule eingeführt. Der Fachbereich wird von einer Fachkraft geleitet, die in Vollzeitstellung an unserer Schule beschäftigt ist. Herr Foltin stellt im folgenden Text unser Konzept vor.
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Konzept
Schulsozialarbeit an der Städt. Gesamtschule Nettetal
Aus Erfahrung gut - und in der Schule nicht mehr wegzudenken
April 2009
Schläft ein Lied in allen Dingen
Die da träumen fort und fort
Und die Welt hebt an zu singen
Triffst du nur das Zauberwort
(Wünschelrute, Josef v. Eichendorf)
Gliederung
- Einleitung
- Gesetzliche Grundlagen
- Das "Drei Säulen-Modell"
- Der Wochenplan
- Externe und interne Vernetzung
- Praxisbeispiele für soziales Lernen und Projektarbeit
- Zukunftsperspektive
1. Einleitung
Schulsozialarbeit ist das erfahrenste Tätigkeitsfeld der sozialen Arbeit im Bildungssystem. An Gesamtschulen verfügt sie über eine 40-jährige Erfahrung. Seit Januar 2008 können Schulen aller Schulformen Fachkräfte für Schulsozialarbeit auf vakanten Lehrerstellen einstellen.
Schulsozialarbeit hat sich von einem eher randständigen Betreuungs- und Förderangebot zu einem auf jede Schulform und die jeweiligen Schulen passgerecht zugeschnittenen, spezialisierten Tätigkeitsfeld sozialer Arbeit entwickelt - mit den Arbeitsschwerpunkten "Beratung", "Individuelle Förderung", "Freizeit- und Erlebnispädagogik" sowie "Schulentwicklung".
1998 wurde Schulsozialarbeit an unserer Schule eingeführt. Der Fachbereich wird von einer Fachkraft geleitet, die in Vollzeitstellung an unserer Schule beschäftigt ist. Die sozialpädagogische Fachkraft ist Mitglied der Lehrerkonferenz und kann in alle schulinterne Gremien gewählt sowie mit der Vertretung der Schule in externen, lokalen und regionalen Arbeitsgruppen beauftragt werden.
2. Gesetzliche Grundlagen
Das Bildungssystem und die Jugendhilfe/Jugendsozialarbeit basieren auf folgenden, gesetzlichen Grundlagen:
- Grundgesetz Artikel: Grundrechte (insbesondere Artikel 1-7)
- Landesverfassung NRW (insbesondere Artikel 6-14)
- BGB § 1626 ff (Elterliche Sorge)
- StGB § 203 (Schweigepflicht)
- SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG)
- Schulgesetz NRW (SchulG)
Insbesondere aus dem KJHG (§ 81) und dem SchulG (§ 42) ergibt sich ein gemeinsamer Bildungs- und Erziehungsauftrag. Schulsozialarbeit arbeitet an der Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe/Jugendsozialarbeit - unter Einbeziehung der Bezugssysteme der Schüler/-innen (Familien, Erziehungsinstanzen etc.)
Der konkrete Arbeitsauftrag und eine grobe Beschreibung des Tätigkeitsprofils sind im Erlass über die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW (BASS 21-13 Nr. 6) niedergeschrieben.
3. Das "Drei-Säulen-Modell"
Aus den gesetzlichen Vorgaben hat sich in 40 Jahren Schulsozialarbeit an Gesamtschulen das nachfolgende Strukturierungsmodell entwickelt:
Dieses Modell ist auf der Grundlage des Bedarfs der Schulgemeinde (Eltern, Schülerschaft, Kollegium) und der Qualifikation der Fachkraft für Schulsozialarbeit zu einem speziell auf unsere Schule zugeschnittenen Profil entwickelt worden. Die o.g. Methoden und Angebote sind Beispiel für die unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkte.
4. Der Wochenplan
Das schulspezifische Profil für Schulsozialarbeit muss mit den arbeits- und
tarifrechtlichen Bedingungen der Fachkräfte für Schulsozialarbeit in Einklang
gebracht werden. Das Ergebnis findet in einem jährlich zu aktualisierenden
Wochenplan seinen Ausdruck:
(Beispiel Wochenplan - siehe Abbildung)
Dieser enthält sowohl die fixen Angebote (AG's, Fördergruppen, offenen
Gruppenangebote) und Termine (Teamsitzungen, Konferenzen, Präsenzen etc.) als
auch flexible Verfügungszeiten für Beratung und Projektarbeit. Die
Wochenbilanz für die verschiedenen Aufgabenschwerpunkte gestaltet sich wie
folgt:
Freizeit-/Förderangebote: 20 Schulstunden
Beratung: 16 Schulstunden
Projektarbeit nach Bedarf
Teams u. Konferenzen: 05 Schulstunden
Vor- u. Nach-bereitung: 04 Schulstunden
Summe: 45 Schulstunden
45 Schulstunden entsprechen einer Wochenarbeitszeit von ca. 40 Zeitstunden. Hinzu kommen Arbeitszeiten für besondere Veranstaltungen (Elternabende, Fortbildungen, Aktivitäten am Wochenende, Klassenfahrten etc.). Der Erholungsurlaub und die ggf. gearbeiteten Überstunden werden ausschließlich in den Schulferien abgegolten, so dass die Fachkräfte für Schulsozialarbeit in diesen Zeiten i.d.R. nicht in den Schulen präsent sind.
5. Externe und interne Vernetzung
Schulen sind komplexe soziale Systeme. Sie sind eingebunden in ihr regionales Umfeld sowie in die institutionellen Bezugssysteme (Schulaufsicht/Bezirksregierung). Außerdem werden sie durch die Bezugssysteme der Schülerschaft und der an den Schulen tätigen Fachkräfte beeinflusst.
Innerhalb der eigenen Grenzen einer Schule differenziert sich dieses System in
zahlreiche Untergruppierungen.
(Schaubild - siehe Abbildung)
Um die personellen Ressourcen optimal zu nutzen, ist Schulsozialarbeit in Nettetal sowohl extern als auch intern optimal vernetzt:
A) Externe Vernetzung
a) Teilnahme an lokalen/regionalen Netzwerken
b) Teilnahme an regionalen Fachgruppen
c) Teilnahme an Arbeitskreisen
d) Teilnahme an Fachbesprechungen externer Dienste (Jugendamt, Beratungsstellen, Suchthilfe, Freizeitangebote, Vereine etc.)
e) Gemeinsame Fortbildungen mit Mitarbeitern externer Dienste
f) Teilnahme an Hilfeplangespräche
B) Interne Vernetzung
a) Teilnahme an Konferenzen der Schulmitwirkungsorgane (Schülervertretung, Schulpflegschaft, Lehrerkonferenz, Schulkonferenz etc.)
b) Teilnahme an Laufbahnkonferenzen
c) Teilnahme an Arbeitsgruppen und Teams
d) Gemeinsame Fortbildungen mit Lehrkräften
e) Fallbesprechungen
f) Teilnahme an Organisationsplanungen
Da sich das Beratungsangebot an unserer Schule zu einem zentralen Tätigkeitsfeld entwickelt hat, ist die Struktur der Vernetzung hier in Form einer "Beratungskette" organisiert:
Das Abteilungsteam 1 (Abteilungsleitung Jg. 5 -7, Beratunglehrer, Sozialpädagoge) bereitet den Übergang zwischen den Grundschulen und der Gesamtschule vor und begleitet diesen. In Unterrichtshospitationen und Laufbahnkonferenzen wird die Entwicklung der SchülerInnen in den betreffenden Jahrgangsstufen beobachtet bzw. reflektiert, insbesondere im Bezug auf das Arbeits- und Sozialverhalten. Auf dieser Grundlage wird im Rahmen einer differenzierten Auftragsklärung die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit zwischen den unterrichtenden Lehrkräften, der Klassenleitung, den Eltern, den Schülern, der Schulleitung und dem Beratungsdienst (Beratungslehrer, Schulsozialarbeit) geklärt und verteilt.
Die Arbeitsweise des Abteilungsteam 2 (Abteilungsleitung Jg. 8 - 10, Beratungslehrer, Sozialpädagoge) ist methodisch identisch. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Sicherung der individuell erreichbaren Schulabschlüsse und der Gestaltung des Übergangs in den Beruf bzw. in die Oberstufe.
Als Bindeglied zwischen diesen beiden Gliedern der "Beratungskette" agiert das Beratungsteam. Die Beratungslehrer und die Fachkraft für Schulsozialarbeit bilden den Kern des Teams, ergänzt durch Fachkräfte für sonderpädagogische Förderung und sonstiges pädagogisches Personal. Schwerpunkt der Aufgaben des Beratungsteams ist die Organisation und Durchführung der Einzelfall-/Familienarbeit. Schulsozialarbeit steuert hierzu die Angebote und Methoden der psychosozialen Beratung bei. Neben der Beratung einzelner SchülerInnen sowie deren Bezugspersonen (Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Mitschüler) kann ggf. eine Vermittlung an externe Dienststellen initiert und begleitet werden.
Das Beratungsteam beteiligt sich aber auch an der Entwicklung themenspezifischer Projekte und individueller Förderangebote. Gerade die Schulsozialarbeit mit ihrem umfangreichen Methodenkoffer kann hierzu wertvolle Anregungen geben. Diese fließen auch in die konzeptionelle Überarbeitung des Schulprogramm und des Schulprofils ein. Insofern leistet Schulsozialarbeit über die interne Vernetzung einen elementaren Beitrag zur Schulentwicklung.
6. Praxisbeispiele für Freizeitangebote, soziales Lernen und Projektarbeit
Die nachfolgende Bildergalerie soll einen Eindruck darüber vermitteln, dass die Angebote im Freizeitbereich, beim sozialen Lernen und in der Projektarbeit sehr facettenreich sind.
Alle Angebote basieren auf verschiedenen, pädagogischen Konzepten, die dazu beitragen, dass unsere Schule ihren erweiterten Erziehungsauftrag erfüllt. Sie dienen zunächst einmal dazu, dass Schulleben interessant und vielfältig zu gestalten. Durch die unterschiedlichen Zugänge zu den Schülern/-innen wird aber auch die Möglichkeit eröffnet, ggf. präventiv mit Zielgruppen zu arbeiten oder gezielte Interventionen zu initiieren.
In allen Tätigkeitsfeldern ist die Fachkraft für Schulsozialarbeit entweder selbst aktiv, für die Organisation und Finanzierung des Angebotes verantwortlich und/oder koordiniert den Einsatz externer Anbieter und Kooperationspartner.
(siehe Abbildungen)
8. Zukunftsperspektive
Schulsozialarbeit an unserer Schule ist ein Erfolgsmodell. Obwohl die
Schulgemeinde durch den Einsatz einer Lehrerstelle die Anstellung der Fachkraft
für Schulsozialarbeit "finanziert" und somit Unterrichtsausfall
produziert, ist dieses Tätigkeitsfeld voll integriert und akzeptiert. Gerade
die direkte Verortung der Jugendhilfe/Jugendarbeit in Schule und der damit
verbundene, niedrigschwellige Zugang zu den Angeboten wird sowohl von der
Schülerschaft als auch von den Eltern und Lehrkräften sehr geschätzt und
genutzt. Der Methodenkoffer der Schulsozialarbeit wird nicht etwa als Konkurrenz
zu den schulpädagogischen Maßnahmen gesehen sondern als sinnvolle und
notwendige Ergänzung bewertet.
Hieraus ergeben sich zwei Forderungen für die Zukunft:
1. Um die Kontinuität der Angebote in der Schulsozialarbeit zu sichern und die Intensität der Arbeit zu verstärken, muss die vorhandene Fachkraft durch die Einrichtung mindestens einer weiteren Fachstelle verstärkt und somit der Fachbereich zu einem Team für Schulsozialarbeit an unserer Schule ausgebaut werden.
2. Schulsozialarbeit muss obligatorischer Bestandteil der pädagogischen Arbeit
an (Gesamt-) Schulen werden. Hierzu muss im Schulhaushalt des Schulministeriums
NRW ein eigenständiger Stellenpool auf- und ausgebaut werden, damit die Schulen
sowohl ihrer Unterrichtsverpflichtung als auch ihrem umfassenden
Erziehungsauftrag vollständig gerecht werden können.
Wolfgang Foltin
Diplom Sozialpädagoge